Im Folgenden soll der Unterschied bei den Honorierungen zwischen den Bundesländern Vorarlberg, Niederösterreich und Wien aus rein wirtschaftlicher Sicht untersucht werden.
PVE in Vorarlberg
PVE in Niederösterreich
PVE in Wien
Fazit
Bemerkenswert ist, dass bei den PVE Verträgen nicht alle Bundesländer aufgeführt sind. Ausgerechnet Vorarlberg, in dem Stand 6.12.2022 keine Primärversorgungseinheit existiert, hat einen eigenen Vertrag. Die Ausgestaltung ist wahrscheinlich auch der Grund, warum es in Vorarlberg bisher zu keiner Gründung eine PVE kam.
Niederösterreich zeigt sehr deutlich, dass Kinder- und vor allem Jugendliche am schlechtesten honoriert werden. Hier können zwar MKP Untersuchungen extra verrechnet werden. Aufgrund der hohen Frequenz pro Kind und Quartal werden Kinder- und Jugendliche dramatisch schlecht honoriert.
PVE in VORARLBERG
Der Kassenvertrag für 2022 sieht folgende Regelung vor:
Punktewerte kurativ (Anlage A, Erster Teil, Erstes Kapitel, Allg. Bestimmungen, Ziff. 2): für die Punkte von 1 bis 27.000 pro Quartal € 1,3768
für die Punkte von 27.001 bis 55.000 pro Quartal € 1,1414
für die Punkte von 55.001 bis 80.000 pro Quartal € 0,7062
für die Punkte von 80.001 bis 95.000 pro Quartal € 0,5884
für die Punkte ab 95.001 pro Quartal € 0,1765
Ärzte für Allgemeinmedizin werden pro Fall und Quartal höchstens mit 60 Punkten entlohnt. Die Honorierung der einzelnen Ordinationen ist wie folgt, wobei der Punktwert bis auf 0,1765 Euro pro Punkt sinkt, wenn ein Arzt mehr als 95000 Punke sammelt:
- Ordination
10 1 A Erste Ordination 20
11 1 a Jede weitere Ordination 10
12 1 b Zuschlag für Sofortbehandlung im Akutfall außerhalb der
Ordinationszeit (gilt nicht für Fälle, die im Anschluß an
die Ordinationszeit behandelt oder bestellt werden) 4
13 1 c Zuschlag zur Ordination an Wochenenden und Feiertagen (nur
bei Dringlichkeit – Erste Hilfe, außerhalb der Ordinationszeit) 10
14 1 d Zuschlag zur Ordination bei Nacht (20.00 – 7.00 Uhr) 10
15 1 e Ausfertigung eines Rezeptes (Verrechnung einer Ordination
nicht zulässig)
gilt auch für Fachärzte 4
16 1 f Ordination im Wochenend(Feiertags)dienst,
zusätzlich zum Pauschalbetrag 4
17 1 ff Nachtordination im Wochenend(Feiertags)dienst,
zusätzlich zum Pauschalbetrag 4
…
In Vorarlberg bekommt jeder Arzt in einem PVE (Vollzeit) 25.000 Euro pro Jahr als Grundpauschale. Die Fallpauschale beträgt 41 Punkte pro Patient und Quartal. Im besten Fall also 56,45 Euro (bei einem Punktwert von 1,3768). Im schlechtesten Fall – wenn der Arzt fleißig ist und viele Patienten behandelt – 7,24 Euro (also 0,1765 Euro pro Punkt). Dies führt dazu, dass es aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn macht möglichst viele Patienten zu behandeln. Die Punktestaffelungen werden nach Anzahl der Ärzte in einem PVE aliquot erhöht. Einige Einzelleistungen können zusätzlich abgerechnet werden.
PVE in NIEDERÖSTERREICH
Jeder Vollzeit Gesellschafter (20 Wochenstunden) erhält 80.000 Euro pro Jahr.
Die Kopfpauschalen pro Quartal sind wie folgt aufgeteilt:
Auffallend ist, dass Kinder und Jugendliche am schlechtesten honoriert werden. Zusätzlich dürfen Mutter Kind Pass Untersuchungen (Pos 70 – 90), Visiten (Pos 1,2,4 , 15) , Vorsorgeuntersuchungen (51-54), Reinigung von Wunden (165), Verbandwechsel (Pos 166), Naht- und Klammerentfernung (Pos 167), Fremdkörperentfernung (Pos 210) sowie die Positionen 420, 421, 423, 432, 433, 434, 641, 685, 710-732, sowie Laborleistungen (812-1978) abgerechnet werden.
Kommt beispielsweise ein Kind aufgrund eines Infekts innherhalb eines Quartals 2x in die Ordination, dann kann diese Leistung nicht verrechnet werden. Leistungen wie Sonographi oder EKG sind ebenfalls nicht angeführt.
Wird beispielsweise der Wundmanager von der Sozialversicherung finanziert, dann kann die Pos. 165-167 und 432 nicht abgerechnet werden. Dies bedeutet, dass der Arzt die Räumlichkeiten und die Infrastruktur für eine Arbeitskraft der Sozialversicherung zur Verfügung stellt, die Leistung aber nicht abrechnen darf.
PVE in WIEN
In Wien wird eine Grundpauschale von 215.000 Euro pro PVE und Jahr bezahlt. Dieser Betrag wird jährliche (ab 2021) an den VPI angepasst. Dies ist zwar etwas weniger wie in NÖ, da hier pro Arzt 80.000 (Vollzeit) aubezahlt werden, dafür kann aber jede Leistung abgerechnet werden. Die Sonderfallpauschale beträgt 7 Euro, um welche die Fallpauschale der Honorarverordnung der Gruppenpraxen erhöht wird. Ansonsten werden Einzelleistungen gemäß der Tarife für Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin abgerechnet.
Fazit
Die Europäische Investitionsbank stellt zusätzliche nicht rückzahlbare Förderungen bis zu 1.600.000 Euro zur Verfügung, wenn 3.200.000 Euro investiert werden.
In Vorarlberg macht es trotz dieser Förderungen keinen Sinn ein PVE zu gründen. Der Honorarkatalog ist im Vergleich zu Wien nicht konkurrenzfähig. Dies erklärt auch, warum es in Vorarlberg kein einziges PVE gibt (Stand 2022).
In Niederösterreich ist die Situation besser. Hier kann eine PVE vor allem dann Sinn machen, wenn sich mehrere Ordinationen zusammenschließen und ihre Ordinationszeiten abstimmen. Dies ändert defacto nichts an der Versorgung, da die Ordinationszeiten ohnehin in den meisten Fällen zwischen den Ordinationen abgestimmt sind, hat aber für den Arzt der Nachteil, dass die Freiwilligkeit in einen vertraglichen Zwang umgewandelt wird. Die jährliche Zahlung von 80.000 Euro pro Arzt (Vollzeit) ist ein guter Anreiz. Das Problem besteht darin, dass Patienten nur 1 mal pro Quartal abgrechnet werden dürfen und Leistungen wie EKG und Sonographie gar nicht mehr verrechnet werden dürfen. Vor allem die Behandlung von Kindern durch Allgemeinmedzinier wird hierdurch extrem unattraktiv, da diese häufig öfter im Quartal Hilfe benötigen und die Behandlung in der Regel zeitintensiver ist. Hinzu kommt, dass Kinder von 0-10 Jahren und Jugendliche von 11-20 Jahren am schlechtesten bezahlt werden. Die Anstellung eines Kinderarztes wird nicht explizit geregelt. Ob die Gründung einer PVE in NÖ Sinn macht hängt sehr stark von den Untersuchungen und der Alterstruktur der Patienten ab. Wenn es viele Patienten gib, welche öfter als 1x pro Quartal Hilfe benötigen, dann ist der Umstieg auf eine PVE wahrscheinlich nicht sinnvoll. Das gleiche gilt, wenn der Anteil der Kinder sehr hoch ist.
In Wien ist es hingegen tendentiell eher sinnvoll eine Primärversorgungseinheit mit 3 Ärzten zu gründen. Es gibt keine Einschränkungen wie in NÖ oder Vorarlberg. Allgemein bleibt das Problem, dass ein Arzt die Ausfälle eines anderen Arztes kompensieren muss. Wird also ein Arzt krank, dann müssen die anderen Ärzte seine Dienste übernehmen.
Kinderärzte dürfen kein PVE gründen. Eine Mitarbeit ist im Gesetzestext explizt vorgesehen und im PVE Vertrag wird auch beschrieben, dass Kinderärzte Teil des Teams sein sollen. Allerdings ist Anlage 1 des PVE Vertrags (Leistungsspektrum für PVE in NÖ) davon keine Rede mehr. Es wird nur noch der der Mutter Kind Pass als Sonderleistung angeführt.
Für den Patienten sind die scheinbar längeren Öffnungszeiten nur bedingt sinnvoll, da die meisten Ärzte ohnehin viel mehr Stunden leisten, wie im Gesamtvertrag vorgesehen. Bei PVE besteht die Gefahr, dass die Zeiten sehr restriktiv eingehalten werden und es daher möglicherweise sogar zu einer Verschlechterung kommen kann.