1. Eine Arztausbildung kostet 400.000 – 600.000 Euro. Der Steuerzahler hat das Recht, dass diese Ärzte allen Menschen zur Verfügung stehen und nicht nur einigen wenigen Menschen.
In der medizinischen Privatuniversität Paracelsus in Salzburg kostet das Studienjahr (Stand Dez. 2022) 20.600 Euro. Die Sigmund Freud PrivatUniversität in Wien verrechnet 25.000 Euro pro Jahr. In Budapest werden 16.600 Euro pro Jahr fällig. Wenn man dich die aktuellen Zahlen der Med Uni Wien ansieht, dann stellt man fest, dass die kompletten Umsatzerlöse für das Jahr 2021 (ink. 495 Millionen Euro durch den Bund) 632 Millionen betragen. Zur Med Uni Wien gehören unter anderem
- 8.000 Studierende
- 6.000 Mitarbeiter:innen gesamt
- 30 Universitätskliniken
- 2 Klinische Institute
- 13 medizintheoretische Zentren
- 61.016 stationäre Behandlungen
- 515.687 ambulante Fälle
- 44.755 Operationen
- 38.250 PatientInnen in der Zahnklinik
Wenn man nun die 632 Millionen Euro durch 8.000 Stundenten dividiert, dann kommt man tatsächlich auf einen Betrag von 79.000 Euro pro Jahr. Bei einer Studiendauer von 5 Jahren ergibt dies 395.000 Euro pro Student. Dabei übersieht die ÖGK, dass die Med Uni Wien die medizinische Versorgung große Teile der Bevölkerung übernimmt. Rechnet man diese Kosten heraus, dann liegen die Kosten eher in dem Bereich der Privatunis. Also bei 100.000 – 125.000 Euro für die Gesamtausbildung. Würden die staatlichen Kosten einer Medizinausbildung die Kosten einer Privatuni (welche in der Regel teurer sind) tatsächlich um den Faktor 4-6 übersteigen, dann kann man davon ausgehen, dass dieser Bereich schon lang privatisiert worden wäre.
Wenn der Steuerzahler ein Anrecht auf Ärzte hat, weil der Staat die Finanzierung übernommen hat, dann stellt sich die Frage, ob der Steuerzahler auch ein Anrecht auf Soziologen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsinformatiker,… hat. Auch hier bezahlt der Staat das Studium. Da der Staat ebenfalls die Ausbildung aller Schulen bezahlt (zB HTL), stellt sich die Frage ob die Bürger auch ein Anrecht haben, dass zum Beispiel Bauingenieure und Architekten für den Bau von Sozialwohnungen eingesetzt werden dürfen.
2. Primärversorgungszentren ziehen Patienten von anderen Arztpraxen ab und haben sowol für den Arzt als auch den Patienten nur Vorteile.
Die ÖGK forsiert Primärversorgungseinheiten massiv, um den Landarztmangel zu bekämpfen. Offiziell soll es so sein, dass Ärzte einen Vorteile haben, weil sie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten können und Patienten von längeren Öffnungszeiten profitieren. Für diesen Zweck wurden 200 Millionen Euro für 75 PVE zur Verfügung gestellt. Der Rechnungshoft kritisiert, dass im Vergleich zu den durchschnittlichen jährlichen Honoraren je Vertragsarzt dieser Betrag sehr hoch ist, da dieser Betrag nur für Zusatzaufwendungen gegenüber dem aktuellen Stand der Versorgung und für die Anschubfinanzierung verwendet werden soll.
Gerald Huss behauptet in seinem ORF Interview, dass die PVE von 7:00 – 19:00 geöffnet haben. Tatsäch haben von den derzeitigen 39 PVE nur 5 PVE durchgehend von 7:00-19:00 geöffnet. Zu dem sind die PVE Verträge bezüglich der Öffnungszeiten und der Bezahlung pro Bundesland sehr unterschiedlich gestaltet. Derzeit sieht es so aus, als ob hauptsächlich bestehende Kassenärzte ihre Arztpraxis in eine PVE umwandeln. Die Nachteile einer Gruppenpraxis bleiben. Die Mindestöffnungszeiten von 50 Stunden müssen eingehalten werden. D.h. wenn eine PVE aus 3 Ärzten besteht und 2 Ärzte krankheitsbedingt ausfallen, dann muss der 3. Arzt den kompletten Betrieb aufrecht erhalten. Für PVE gibt es sowohl finanzielle Anreize, als auch finanzielle Nachteile. In NÖ dürfte es tendentiell so sein, dass ein PVE Vorteile bietet, wenn die Anzahl der Patienten gering ist. Mit steigender Anzahl von Patienten sinkt der Gewinn (Stand Dez. 2022), weil ab der zweiten Ordination keine Kosten ersetzt werden. Lukrative Behandlungen wie Ultraschall oder EKG werden gar nicht mehr ersetzt. Dafür können werden zum Pauschalbetrag pro Patient ausgewählte Leistungen verrechnet werden und der Arzt erhält 80.000 Euro pro Jahr, welcher die Mehraufwände der PVE abdecken soll.
Ob es für den Patienten einen Vorteil bietet seinen Landarzt gegen eine PVE einzutauschen ist fraglich, da Landärzte in der Regel fast immer erreichbar sind und ihre Patienten persönlich kennen. Die ÖGK hat erkannt, dass diese Ärzte aber aussterben und hofft, dass sie den Trend mit PVE stoppen kann. Dies sieht derzeit nicht so aus, weil der Bedarf an Ärzten zu hoch ist und man als Arzt in einer eigenen Arztpraxis mehr Freiheiten hat. Zudem verdient man als Wahlarzt mindestens gleichviel, wenn nicht mehr. Defacto ist eine PVE eine größere Gruppenpraxis mit einem erheblich höheren administrativen Aufwand. Dass eine PVE noch andere Gesundheitsberufe anbietet ist nur teilweise richtig. Korrekt wäre die Formulierung, dass der Arzt die Dienstleistung anderer Berufe vermittelt (zB Physiotherapie). Diese können, müssen aber nicht im selben Gebäude sein. Selbst eine Anstellung ist nicht zwingend. Im Regelfall ändert sich hier nichts zu einer herkömmlichen Arztpraxis, wo der Patient eine Liste von Therapeuten in die Hand gedrückt bekommt, von denen er sich einen aussuchen kann. In einer PVE ist die Auswahl etwas eingeschränkter.
Die im Gesetz verankerte kinderärztliche Versorgung kann man ohnehin als gescheitert betrachten. Von den 39 PVE arbeiten nur 5 PVE mit einem Kinderarzt zusammen. Dieser arbeitet in der Regel max. 20 Wochenstunden in einer PVE.
3. Die ÖGK präferiert die Primärversorgungseinheiten. Die Ärzte präferieren das Wahlarztsystem.
Hier möchte ich Herrn Huss zitieren:
„Plan B ist, dass wir über den Inhalt des Wahlarztsystems reden müssen. Ich kann den Kassenärzten die Vorteile, die ein Wahlarzt hat, nicht anbieten. Ich kann die Ärzte nicht ihr Honorar selbst aussuchen lassen oder wo sie sich niederlassen (zB Döbling). Ich kann nicht zulassen, dass der Arzt sich die Patienten aussucht. Das Wahlarztsystem hat Anreize, über die man reden muss.“
Die ist ein bemerkenswertes Eingeständnis. Die ÖGK glaubt, dass sie dem Wahlarztsystem nichts entgegensetzen kann und schließt daraus, dass die Arbeitsbedingungen im Wahlarztsystem verschlechtert werden müssen, damit das Kassensystem an Attraktivität gewinnt. Ein anderer Ansatz wäre es, wenn die Bedingungen im Kassensystem verbessert. Eine PVE ändert nichts an diesen Bedingungen.
Derzeit sind alleine in Niederösterreich 11 Kinderarztkassenstellen nicht besetzt. Wenn die ÖGK tatsächlich jedem Kinderarzt 400.000 Euro überweist + 100.000 durch die kleinen Kassen), dann könnte beispielsweist, dann ist dies eine Ersparnis von 5.500.000 Euro pro Jahr. Abzüglich der Refundierung durch die Wahlärzte verbleiben noch 5 Millionen Euro. Laut aktueller Erhebung leben in Niederösterreich derzeit ca. 125.000 Kinder 15 Jahren. Die billigste private Krankenversicherung für ein Kind kostet derzeit ca. 140 Euro im Jahr (rein amulante Behandlung). Wenn man allen Kindern eine private Krankenversicherung bezahlen würde, dann wären hierfür 17,5 Millionen Euro fällig. Abzüglich der eingesparten 5 Millionen Euro durch die fehlenden Kassenärzte verbleiben 12,5 Millionen Euro. Rechnet man nun die Einsparung für die restlichen Kassenstellen für Pädiatrie und Allgemeinmedizin heraus, dann könnte man mit einem jährlichen Zuschuss von 2-3 Millionen Euro das komplette Wahlarztsystem in NÖ im pädiatrischen Bereich einbinden und das Problem mit der Kinderversorgung lösen oder zumindest massiv entschärfen.
Interessant ist, dass das offizielle Ziel einer PVE ist, dass ein Arzt mehr Zeit für einen Patienten haben soll. Dies ist sehr lobenswert, führt aber dazu, dass ein Arzt weniger Patienten behandelt und sich die aktuelle Situation weiter verschlechtert, wenn sich nicht sehr viel mehr Ärzte finden, die lieber in einem PVE arbeiten, wie in einem Krankenhaus oder einer privaten Arztpraxis. Derzeit deutet zumindest nichts darauf hin.
Ein durchschnittlicher Kassenarzt rechnet mit der ÖGK 400.000 Euro hab. Hinzu kommen noch die kleinen Kassen mit 20%. Nach Abzug aller Steuern hat ein Allgemeinmediziner ein Nettoeinkommen von 7000-8000 Euro pro Monat 14 mal pro Jahr. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Kassenarzt unter allen Ärzten am meisten verdient. Er muss aber auch dafür mehr arbeiten wie die anderen Ärzte.
Der Rechnungshof stellt auf S. 124 seines Berichts fest, dass die Einnahmen der Ärzte steigen, weil die Anzahl der behandelnden Ärzte sinke und dieses dadurch mehr Patienten behandeln müssen. Die Erträge sind weitgehend Fallzahlen abhängig. Diese Erkenntnis ist wenig überraschend. Wenn ein Mechaniker 20 Autos repariert, dann verdient er doppelt so viel, wie wenn er 10 Autos repariert. Entscheidend ist daher nicht der Jahresumsatz, sondern die Einnahmen pro Patient. In diesem Zusammenhang hält der RH fest, dass ein Kassenarzt (Allgemeinmedizin) in NÖ pro Ordinationsstunde die Ecard im Durchschnitt 15,3 mal steckt. Also im Durchschnitt alle 3,9 Minuten einen Patienten abfertigt. Eine Einzelordination fielen laut RH Bericht an 211 Tage im Jahr Abrechnungen an. Bei durchschnittlich 15,3 Abrechnungen pro Stunde x 211 Tage x 6 Stunden pro Tag ergibt sich ein Wert von 19.000 Behandlungen im Jahr (unter der Voraussetzung, dass der Arzt nicht länger wie 6h pro Tag Patienten behandelt). Selbst wenn man von einem Umsatz von 500.000 Euro pro Jahr ausgeht, dann entspricht dies einem Betrag von 26,32 Euro pro Behandlung eines Patienten. Wenn der Rechnungshof zu der Erkenntnis kommt, dass Kassenärzte am meisten verdienen, dann hat dies den einfachen Grund, dass sie ein unglaubliche Anzahl von Patienten behandeln müssen. Ein Wahlarzt, der pro Behandlung 120 Euro verrechnet, muss pro Stunde nur 3-4 Patienten behandeln und hat zudem viel geringere Kosten, da er keine kassenfähige Software braucht.
Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass die ÖGK einerseits feststellt, dass sie mit dem Wahlarztsystem nicht konkurrieren kann und andererseits einen Teil aus dem Rechnungshofbericht zitiert, in dem der Kassenarzt der bestverdienste Arzt sei. Der Rechnungshofbericht weist auch darauf hin, dass es für einen Arzt gar keine andere Möglichkeit gibt, als als Wahlarzt tätig zu sein, wenn er keinen Kassenvertrag erhält. Vor 20 Jahren war es durchaus lukrativ eine Kassenstelle zu übernehmen. Das ist es in bestimmten Fächern wie innere Medizin, Radiologie, HNO und vor allem der Labormedizin immer noch so. Die Kinderheilkunde und die Allgemeinmedizin sind finanziell nicht ausreichend attraktiv. DIe ÖGK hat es selbst in der Hand entsprechende Anreize zu setzen. Dabei nützt es natürlich wenig, wenn eine Mutter Kind Pass Untersuchung um 80% erhöht wird. Konkret von 17 Euro auf 31 Euro, wenn ein Wahlarzt für die selbe Leistung 120 Euro verrechnet.
Leider suchen sich die Ärzte die Patienten aus, für die sie zuständig sein wollen.
Die ÖGK nennt hier das Beispiel einer Kassenstelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie im 19. Bezirk gab es 10 Bewerber. Im 10. Bezirk gab es keinen Bewerber. Hierfür wurden die Ärzte von Herrn Huss kritisiert. In diesem speziellen Fall muss man wissen, dass man im 10. Bezirk im Vergleich zum 19. Bezirk mit viel mehr sozial schwachen Familien oder Familien mit mangelhaften Deutschkenntnissen rechnen muss. Daraus folgt, dass der Arbeitsaufwand und die Belastung für die selbe Bezahlung viel höher sind. Als Alternative könnte die ÖGK die Honorare an entsprechende örtliche Gegebenheiten anpassen, so wie es die Bundesländer tun. Hier werden strukturschwache Gebiete ebenfalls besonders gefördert.
Aussage Gerald Huss: „Die Visite macht dann ein Krankenpfleger, weil die Ärzte sagen, dass die das mindestens genau so gut können wie wir.“
„in der Pflege wird zur Zeit über die Weiterverodnung diskutiert. Derzeit muss das jetzt noch ein Arzt machen (zB Verband). Das sollen in Zukunft Pflegekräfte machen. Ich möchte sogar, dass die Erstverordnung von Pflegekräften gemacht werden kann, weil die viel besser wissen, welche Materialien sie für Menschen brauchen. Dh wir können den Ärzte hier sehr viel abnehmen. In der Primärversorgungsverordnung gibt es jetzt die Pflegevisite (neu). Die Visite macht dann ein Krankenpfleger, weil die Ärzte sagen, dass die das mindestens genau so gut können wie wir.“
Dass Ärzte oder die Ärztekammer behauptet, dass die Visite durch einen Krankenpfleger ausgeführt werden soll, ist möglicherweise ein Wunsch der ÖGK. Hier stellen sich auch rechtliche Fragen. Wenn ein Pfleger im Auftrag eines Arzt einen Patienten besucht und dieser eine falsche Entscheidung trifft oder die Wunde beim Verbandwechsel falsch beurteilt, dann stellt sich die Frage ob die ÖGK, der Pfleger oder der Arzt haftet. Die genannte Tätigkeit des Verbandwechsels ist nicht die primäre Aufgabe des Arztes. Die Begutachtung der Wunde und die weiter Behandlung kann jedenfalls nur durch den Arzt ausgeführt werden.
Wir müssen das Wahlarztsystem neu denken. Das Wahlarztsystem muss auf neue Beine gestellt werden und es muss versorgungswirksam sein. Wahlärzte müssen zumindest 10h offen haben, damit sie zeigen, dass sie versorgungsrelevant sind.
Viele Wahlärzte betreiben ihre Praxis neben ihrer Anstellung im Krankenhaus. Wenn es dort zu einem Engpass kommt, dann ist es wichtig, dass diese Ärzte dem Krankenhaus zur Verfügung stehen. Wenn Wahlärzte 10h verpflichtend offen haben müssen, dann können sie ihre Arbeitskraft entweder dem Krankenhaus nicht mehr zur Verfügung stellen oder sie können keine Wahlarztpraxis betreiben. Die Frage warum Wahlärzte nicht versorgungsrelevant sein sollen und warum man versorgungsrelevant wird, wenn man die Praxis 10h pro Woche geöffnet hat, bleibt unbeantwortet. Ist ein Wahlarzt, der 30 Patienten pro Woche behandelt und seine Praxis 5h pro Woche geöffnet hat weniger relevant als ein Kassenarzt, der seine Ordination 10h pro Woche geöffnet und 20 Patienten behandelt? Sind die Leistungen der Wahlärzte in den Krankenhäusern weniger wert oder darf man nur noch Wahlarzt sein, wenn man die Erlaubnis der ÖGK erhält? Dürfen Architekten nur noch Sozialwohnungen bauen und müssen beweisen, dass sie Projekte entwickeln, welche den überhitzten Wohnungsmarkt entlasten?
Huss: „Die Kombination aus Wahlarztpraxis und Spitalsarzt birgt ein gewisses Korruptionspotential.“
In der Regel werden Ärzte in den Spitälern von den Patienten angesrochen, ob diese die Behandlung weiterführen können/möchten, wenn der Patient das Krankenhaus verlässt. Zu diesem Zweck der Nachbetreuen werden und wurden viele Wahlarztpraxen gegründet. Würde es ein derartiges Korruptionsproblem geben, das sich offenbar wie ein Krebsgeschwür bei den Wahlärzten ausgebreitet hat (zumindest lassen die Aussagen von Herrn Huss darauf schließen), dann hätte es mit Sicherheit bereits Anzeigen gegeben. Herr Huss gesteht aber selbst ein, dass er hierfür keinen Beweis hat. Es ist nicht seriös, wenn man Thesen in den Raum wirft, die man nicht beweisen kann. Um ein Gegenbeispiel zu nennen: Es gibt schon lange Gerüchte, dass es Ärzte gibt, welche von der ÖGK massiv bevorzugt werden, weil diese Beziehungen in die ÖGK haben. Konkret soll es so sein, dass die Abrechnungen dieser Ärzte weniger genau kontrolliert werden oder die Vergabe von Ambulatoriumsverträgen etwas großzügiger gehandhabt wird. Ich kann das nicht beweisen, es gibt aber Stimmen, die das sagen.