Mit Jänner 2023 sind in Österreich über 300 Kassenstellen nicht besetzt. Die Gründe sind vielfältig, laufen jedoch meistens darauf hinaus, dass bestimmte Fächer wie Gynäkologie, Kinderheilkunde oder die Allgemeinmedizin sehr viele Patienten durchschleusen müssen, um ein gutes Einkommen zu erzielen. Das von der ÖGK gebetsmühlenartig vorgetragenen  Einkommen von 7000 Euro netto pro Monat wäre eine gute Bezahlung, wenn man dafür nicht extrem viele Patienten untersuchen müsste. Viel interessanter ist natürlich wie viel der Arzt pro Patient bekommt. Hier hüllt sich die ÖGK vorsichtshalber in Schweigen. In der Regel bekommt man als Wahlarzt doppelt so viel pro Untersuchung bezahlt wie als Kassenarzt. Man kann auch Urlaub machen wann man will und die lästigen Abrechnungen mit der ÖGK, bei denen man 3 Monate später das Geld bekommt und nachträglich irgendwelche Leistungen gestrichen werden, fallen weg.

Die Nachteile als Kassenarzt in den oben angesprochenen Mangelfächern sind vielfältig, was sich mittlerweile sogar bei der Ärzteschaft herumgesprochen hat. Grund genug keinen Kassenvertrag anzunehmen oder diesen zurückzulegen. Bis jetzt ist uns noch kein einziger Kollege bekannt, der es bereut hat, dass er den ÖGK Vertrag zurückgelegt hat. Dem will die ÖGK nun mit einer „revolutionären“ Idee entgegensteuern. Dem SUSI Sorglos Paket!

Die Detail sind nur soweit bekannt, dass die ÖGK den Ärzten gerne Arbeit gegen Bezahlung abnehmen würde. Darunter fallen Personal, Einrichtung in der Ordination und/oder die Abrechnung.

Nun, wenden wir uns den einzelnen Punkten zu:

Das Personal:

Wenn das Personal von der ÖGK gestellt wird, dann stellt sich natürlich sofort die Frage, ob man dieses auch austauschen kann, wenn die Zusammenarbeit nicht klappt. Was passiert, wenn dieses Personal einen Fehler bei der Behandlung verursacht? Haftet dafür die ÖGK oder wird die Verantwortung an den Arzt abgeschoben? Sollte beispielsweise eine Mitarbeiterin krank oder schwanger werden – wird dann sofort Ersatz bereit gestellt? Muss der Arzt die vollen Kosten tragen, wenn die Mitarbeiter eingeschult werden und dieser Mitarbeiter dann bei einem anderen Arzt eingesetzt wird? Wer zahlt die Einschulungskosten?

Die Einrichtung:

Auch hier gibt es noch keine konkreten Details. Wahrscheinlich ist damit nicht nur ein Schreibtisch gemeint, sondern auch technische Geräte wie EKG oder Ultraschallgeräte und die Arztsoftware. Auch hier ist unklar, ob man diese Geräte selbst aussuchen darf, welche die ÖGK dann kauft und und an den Arzt zurückvermietet? Wann bekommt der Arzt ein neues Gerät? Wenn er es für notwendig hält oder wenn die ÖGK das erlaubt? Was ist mit einem Augenscreening Gerät, das für Augenuntersuchungen bei Kleinkindern wichtig ist, aber die Untersuchungen nicht von der ÖGK bezahlt werden. Muss der Arzt diese Geräte selbst anschaffen?

Die Abrechnung:

Die Abrechnung ist ein Gusto Stück des Susi Sorglos Paket. Wie genau der Ablauf sein soll, ist unklar. Man kann aber davon ausgehen, dass der Arzt der ÖGK irgendwie mitteilt, was er gemacht hat und die ÖGK sucht dann die einzelnen Positionen heraus und errechnet das Honorar. Im Klartext heißt das, dass der Arzt der ÖGK seine Finanzen übergibt. Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass die ÖGK nicht besonders motiviert ist, die Einnahmen des Arztes zu maximieren. Dies führt dann vermutlich dazu, dass die ohnehin mickrigen Zahlungen pro Patient noch weiter sinken. Wer sich jetzt wundert, der darf noch weiter staunen. Für diesen Service will die ÖGK natürlich auch bezahlt werden. Aber auch diese Last wird dem Arzt abgenommen. Die ÖGK behält gleich einen Teil der Honorare ein, die dem Arzt zustehen würden.

Die Ärztekammer könnte in Anlehnung an diesen Vorschlag auch anbieten, dass die Abrechnungen der Ärzte nicht mehr durch die ÖGK, sondern die Ärzte  ihre eingereichten Abrechnungen selber kontrollieren und freigeben. Für die Entlastung der ÖGK wird natürlich ein Entgelt von den Ärzten an die ÖG in Rechnung gestellt. Es würde mich sehr wundern, wenn die ÖGK diesem Vorschlag zustimmen würde. Es sagt viel darüber aus, was die ÖGK von den Ärzten halten muss, wenn sie derartige Vorschläge macht.

Fazit:

Die ÖGK wird nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Ärzte mit einem rudimentären Basiswissen in wirtschaftlichen Belangen dieses Angebot annehmen können. Aber man kann ja hoffen, dass sich der eine oder andere unbedarfte Kollege auf dieses Angebot einlässt. Die ÖGK betont bei jeder Gelegenheit, dass sie ihren Beitragszahlern verpflichtet ist. Der Verdacht, dass das Susi Sorglospaket für den Arzt erheblich weniger Vorteile bietet wie für die ÖGK, ist nicht unberechtigt.

Das Susi Sorglospaket hat für die ÖGK natürlich enorme Vorteile. Einerseits wäre es für den Arzt fast nicht mehr möglich den ÖGK Vertrag zu kündigen, wenn das Personal, die Einrichtung, Geräte,… der ÖGK gehören und der Arzt dieses nur mietet. Andererseits hat die ÖGK die volle Kontrolle über die Finanzen des Arztes, wenn sie die Abrechnung übernimmt und die laufenden Ausgaben finanziert. Es gibt dann zu einer Anstellung fast keinen Unterschied mehr, außer dass der Arzt selbst unbeschränkt haftet.

Hinzu kommt, dass der innovative Gedanke des Susi Sorglos Paket nicht wirklich erkennbar ist. Jeder Arzt kann sich in ein Ärztezentrum stundenweise einmieten und jederzeit kündigen. Dort wird die komplette Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Warum sollte man sich also an die ÖGK binden? Neu und amüsant ist das Abrechnugsthema aber allemal.

Wenn die ÖGK ernsthaft glaubt, dass sie mit diesem Paket das Kassensterben aufhalten kann, dann ist die Situation innerhalb der ÖGK noch schlimmer wie gedacht.