Die ÖGK wird nicht müde zu behaupten, dass die Ausbildung eines Arztes zwischen 400.000 und 600.000 Euro kostet. Gleichzeit wird suggeriert, dass diese Kosten für das Medizinstudenten anfallen. Das ist natürlich falsch. Es ist nicht klar, wie die ÖGK auf diese Zahl kommt. Hierfür gibt zwei Erklärungen:
1. Die Kosten der Krankenhäuser werden miteinbezogen
In der medizinischen Privatuniversität Paracelsus in Salzburg kostet das Studienjahr (Stand Dez. 2022) 20.600 Euro. Die Sigmund Freud PrivatUniversität in Wien verrechnet 25.000 Euro pro Jahr. In Budapest werden 16.600 Euro pro Jahr fällig. Wenn man dich die aktuellen Zahlen der Med Uni Wien ansieht, dann stellt man fest, dass die kompletten Umsatzerlöse für das Jahr 2021 (ink. 495 Millionen Euro durch den Bund) 632 Millionen betragen. Zur Med Uni Wien gehören unter anderem
- 8.000 Studierende
- 6.000 Mitarbeiter:innen gesamt
- 30 Universitätskliniken
- 2 Klinische Institute
- 13 medizintheoretische Zentren
- 61.016 stationäre Behandlungen
- 515.687 ambulante Fälle
- 44.755 Operationen
- 38.250 PatientInnen in der Zahnklinik
Wenn man nun die 632 Millionen Euro durch 8.000 Stundenten dividiert, dann kommt man tatsächlich auf einen Betrag von 79.000 Euro pro Jahr. Bei einer Studiendauer von 5 Jahren ergibt dies 395.000 Euro pro Student. Dabei übersieht die ÖGK, dass die Med Uni Wien die medizinische Versorgung große Teile der Bevölkerung übernimmt. Rechnet man diese Kosten heraus, dann liegen die Kosten eher in dem Bereich der Privatunis. Also bei 100.000 – 125.000 Euro für die Gesamtausbildung. Würden die staatlichen Kosten einer Medizinausbildung die Kosten einer Privatuni (welche in der Regel teurer sind) tatsächlich um den Faktor 4-6 übersteigen, dann kann man davon ausgehen, dass dieser Bereich schon lang privatisiert worden wäre.
2. Die gesamte Ausbildungsdauer wird herangezogen
Wenn der Steuerzahler ein Anrecht auf Ärzte hat, weil der Staat die Finanzierung übernommen hat, dann stellt sich die Frage, ob der Steuerzahler auch ein Anrecht auf Soziologen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsinformatiker,… hat. Auch hier bezahlt der Staat das Studium. Da der Staat ebenfalls die Ausbildung aller Schulen bezahlt (zB HTL), stellt sich die Frage ob die Bürger auch ein Anrecht haben, dass zum Beispiel Bauingenieure und Architekten für den Bau von Sozialwohnungen eingesetzt werden dürfen.
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