Die Ärztekammer Niederösterreich hat die neusten Rückerstattungstarife veröffentlicht, die ein Patient bekommt, wenn er einen Wahlarzt in Anspruch nimmt. Weitgehend unbekannt dürfte sein, dass der Patient nur max. 70% der Kassenleistung erstattet bekommt, wenn er einen Wahlarzt Gruppenpraxis besucht. Nimmt er die selbe Leistung in einer Einzelordination in Anspruch, dann erhält der Patient max. 80% der Kassenleistung.
Auf der Webseite der Ärztekammer (https://www.arztnoe.at/tarife/wahlaerzte) ist folgender kryptischer Satz zu lesen:
Aufgrund der Tatsache, dass die bestehenden Limitierungen und Verrechnungsbeschränkungen von den abrechnenden Vertragsärzt:innen bei nachstehend angeführten Leistungspositionen im vorangegangenen Jahr überschritten wurden, ist die ÖGK-NÖ berechtigt, im gleichen Ausmaß den 80 prozentigen Anteil des Erstattungsbetrages bzw. den um 10 Prozent zusätzlich gekürzten Betrages bei Inanspruchnahme einer Wahlarzt-Gruppenpraxis zu kürzen, sodass sich für diese Leistungen ein fixer Kostenerstattungstarif ergibt, der zum Teil weit unter dem 80 prozentigen Anteil des Kassentarifes liegt.
Oder anders formuliert. Die Patienten gehen zu oft zum Arzt und anstatt den ohnehin mickrigen Kassentarife, in der Höhe von 80% (Einzelordination) bzw. 70% (Gruppenordination) voll zu ersetzen, werden jetzt auch noch diese Leistungen gekürzt, weil es das gute Recht der ÖGK ist. Natürlich hätte der Patient auch ein Recht auf eine Behandlung bei einem Kassenarzt. Wenn es keinen gibt, dann hat der von der ÖGK geschätzte Beitragszahler eben Pech gehabt oder muss auf einen Wahlarzt ausweichen. Wer nun glaubt, dass die ÖGK für jede offene Kassenstelle 300.000 – 400.000 Euro spart und diese Einsparung an die Beitragszahler weitergibt, die zwangsweise zum Kassenarzt ausweichen müssen, der irrt natürlich. Die ÖGK hat sich dazu entschieden die Rückerstattungsbeträge für ihre Beitragszahler teilweise erheblich zu kürzen.
Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug der gekürzten Rückerstattungstarife.
| ÖGK - Code | Tarif lt. ÖGK | Rückerstattung nach der Behandlung in einer Einzelordination | Rückerstattung nach der Behandlung in einer Gruppenpraxis | Einzelpraxis | Gruppenpraxis | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ordination (Praktischer Arzt) | 12 | 9,01 € | 6,88 € | 6,48 € | 76,36% | 71,92% |
| Ärztliche Gespräch (praktischer Arzt( | 19 | 13,38 € | 8,54 € | 7,68 € | 63,83% | 57,40% |
| Befundbericht (Frauenarzt) | 7 | 8,30 € | 6,47 € | 5,83 € | 77,95% | 70,24% |
| Ärztliche Gespräch (Frauenarzt) | 19 | 13,38 € | 5,95 € | 5,36 € | 44,47% | 40,06% |
| Befundbericht (HNO) | 7 | 8,30 € | 6,51 € | 5,86 € | 78,43% | 70,60% |
| Ärztliche Gespräch (HNO) | 19 | 13,38 € | 6,27 € | 5,64 € | 46,86% | 42,15% |
| Befundbericht (Haut) | 7 | 8,30 € | 6,48 € | 5,84 € | 78,07% | 70,36% |
| Ärztliche Gespräch (Haut) | 19 | 13,38 € | 5,12 € | 4,61 € | 38,27% | 34,45% |
| Befundbericht (Innere) | 7 | 8,30 € | 6,25 € | 5,72 € | 75,30% | 68,92% |
| Ärztliche Gespräch (Innere) | 19 | 13,38 € | 5,25 € | 4,73 € | 39,24% | 35,35% |
| Befundbericht (Kinder) | 7 | 8,30 € | 6,18 € | 5,56 € | 74,46% | 66,99% |
| Ärztliche Gespräch (Kinder) | 19 | 13,38 € | 7,10 € | 6,39 € | 53,06% | 47,76% |
Die beiden Spalten ganz rechts zeigen in Prozent an, wie viel sie nun tatsächlich bekommen. Bei einem ärztlichen Gespräch hätten sie bei einem Hautarzt in einer Einzelordination früher 80% des Kassentarifs bekommen und bei dem selben Gespräch in einer Gruppenpraxis wären es noch 70% des Kassentarifs gewesen. Ab 2023 bekommen sie bei Inanspruchnahme eines ärztlichen Gesprächs in einer Einzelordination nur noch 38,27% des Kassentarfis (anstatt 80%) und in einer Gruppenpraxis sind es nur noch kümmerliche 34,45% (anstatt 70%).
Und was sagt die ÖGK (Stand 15.1.2023)? Auf der Homepage ist nur zu lesen, dass man selten 80% der Kosten refundiert bekommt. Eine Unterscheidung zwischen Einzelordination und Gruppenpraxis wird vorsichtshaber gar nicht erst thematisiert. Auch nicht, dass die Rückerstattungsbeträge in Niederösterreich von der ÖGK teilweise erheblich gekürzt wurden und dass es sich um den Maximalprozentsatz handelt, den der Gesetzgeber vorsieht:
Andreas Huss hat in der Pressestunde erklärt, dass ein Privatkostenanteil von 25% unerträglich ist. Unerträglich ist der Umstand, dass die ÖGK mit jeder nicht nachbesetzten Kassenstellen Einsparungen von geschätzten 300.000 – 400.000 Euro erzielt (unter der Annahme, dass Kassenärzte wirklich so hohe Umsätze machen) und diese nicht an die Patienten weitergibt, sondern die Rückerstattungen kürzt. Unerträglich ist es, dass die ÖGK das Tool WAHOnline zur Verfügung stellt, damit Wahlärzte die Rückerstattungen elektronisch bei der ÖGK einreichen können und die ÖGK die ganze Rechnung ablehnt, wenn eine einzige Position mit 0 Euro angegeben wird. Hierfür muss man wissen, dass Wahlärzte in der Regel mit Pauschalsätzen arbeiten und nicht den ganzen Kassenkatalog mit Euro Beträgen hinterlegen. Wieder einmal dumm gelaufen für den Beitragszahler. Würde die ÖGK die vollen 80% rückerstatten und die Abrechnung mit ihrem WAHOnline Tool korrekt durchführen (damit ist gemeint, dass nicht die ganze Rechnung abgelehnt wird, wenn ein einziger Betrag mit 0 Euro hinterlegt wird), dann wäre der eingereichte Privatkostenanteil wahrscheinlich nicht nur bei 25%, sondern erheblich höher.

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